Donauschnaufer e.V.

Gemeinnütziger Lungensportverein seit 2013
Verbessere deine Lebensqualität

Unser gemeinsames Ziel ist es deine Ausdauer und Leistungsfähigkeit zu verbessern und deine Atemnot zu reduzieren durch

  • regelmäßigen Lungensport, wieder Freude an Bewegung
  • Abbau von Ängsten und Stärkung deines Selbstbewusstseins
  • Spaß in der Gruppe
  • Verbesserung und Reduzierung deiner Atemnot

Wo bieten wir Lungensport für dich an:

Bad Birnbach
Cham
Deggendorf
Donaustauf/Tegernheim
Passau
Regen
Regensburg

Bei der Teilnahme an einer Lungensportstunde besteht selbstverständlich eine Unfallversicherung.
Alle Übungsleiter/innen haben eine gültige Lizenz im Bereich innere Medizin für den Lungensport.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um am Lungensport teilzunehmen:

  • unverbindliches Probetraining
  • mit Reharezept (Verordnung durch einen Fach- oder Hausarzt)
  • Rentenversicherung
  • Privat

Wir freuen uns immer über neue Mitglieder! Füllen Sie bei Interesse gerne einen Mitgliedsantrag aus und senden diesen bitte an den Vorsitzenden

Mitgliedsantrag Donauschnaufer e.V.

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Verein Donauschnaufer e.V. zum: _____________________ und erkenne

dessen Satzung an.

Name ________________________________________Vorname _______________________________________

Geb.Dat. ___________________ Straße, Nr. _______________________________________________________

PLZ, Wohnort _______________________________________Telefon: _________________________________

E-Mail _________________________________________________________________________________________

Jahresbeitrag: O Erwachse 60,– € O Familienmitglied / Jugendliche 30,– € O 30,– € Förderndes Mitglied (ohne Stimmrecht)

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Die Mitgliedsbeiträge werden in zwei Raten halbjährlich per Lastschrift eingezogen.

Zur Einziehung des Jahresbeitrags unterzeichne ich das SEPA-Lastschriftmandat.

Zur Teilnahme am Reha Sport lege ich eine ärztliche Verordnung vor oder werde Privatzahler.

Datum ______________________Unterschrift ______________________________________________________

SEPA-Lastschriftmandat:Ich ermächtige den Verein Donauschnaufer e.V. (Gläubiger-Identifikationsnummer DE64ZZZ00001472926), den Mitgliedsbeitrag von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein Donauschnaufer e.V. auf mein Konto eingereichten Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend ab Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Änderungen meiner Bankverbindung teile ich umgehend mit.

O Kontoinhaber*in ist Antragssteller*in, Name und Anschrift wie oben O Kontoinhaber*in ist nicht Antragssteller*in

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Kontoinhaber*in _________________________________________________________ (Name und Vorname)

PLZ, Ort _______________________________________ Straße, Nr. ___________________________________

IBAN: ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ _______

BIC _________________________________ Bank _________________________________________________

Datum _____________________ Unterschrift Kontoinhaber*in ________________________________________

Vorstand: Johann Götzfried (Vorsitzender), Kellerbergstraße 29a, 93499 Zandt, Tel. 0176/514 503 74, Josef Kiesl (Schatzmeister), Edeltraud Lohberger (Schriftführerin)

Donauschnaufer e.V. ist gemeinnützig anerkannt gem. Freistellungsbescheid Finanzamt Regensburg, Vereinsregister Amtsgericht Regensburg, Registergericht 200996, Steuernummer 21110770275 FA Cham, Mitglied beim BLSV (V31520), ARGE Reha-Sport in Bayern (4735), Herz-LAG Bayern (12579)

Bankverbindung: Sparkasse Regensburg, IBAN: DE39 7505 00000026610279, BIC: BYLADEM1RBG

Datenschutzerklärung / Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Stand 01.10.2021

Mit dem Eintritt in unseren Verein oder als Teilnehmer in einer Lungensportgruppe benötigen und erhalten wir von Ihnen personenbezogene Daten über deren Verarbeitung und Speicherung wir Sie hiermit informieren.

Keine zusätzliche Einwilligung durch Sie ist für die Verarbeitung und Speicherung nach Artikel 6 DS-GVO

Absatz 1 b: Zur Vertragserfüllung, Absatz 1 c: Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten sowie Absatz 1 f: Zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich.

Die Mitgliedschaft in unserem Verein entsteht durch einen Vertrag. Wir dürfen und müssen daher alle Daten abfragen und speichern die für die Vereinsmitgliedschaft notwendig sind. Dies beinhaltet auch die Weitergabe an Dritte soweit dies erforderlich ist, z.B. Versicherung.

Hierzu teilen Sie uns bei Eintritt in unseren Verein folgende Daten mit:

Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Krankenkasse, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter, bei Bankabbuchung des Vereinsbeitrags die Bankverbindung und soweit Sie uns ohne Anspruch bekanntgeben: Tel. Nr., E-Mail-Adresse und weitere Kontaktmöglichkeiten.

Bei Teilnahme am Lungensport werden auch für Nichtmitglieder die für die Abrechnung erforderlichen Daten abgefragt, (in der Regel Rezept), gespeichert und auch an Dritte weitergeleitet, z.B.: Krankenkasse. Folgende Daten sind hierzu erforderlich: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer, Versichertenstatus, Krankenkasse, Betriebsstätten- und Arztnummer, sowie das Rezept selbst mit den darauf weiter enthaltenen Daten, z.B. bis wann gültig und Bestätigung der Teilnahme mit Datum und Uhrzeit an einer Lungensportstunde.

Sollten gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen vorhanden sein, so sind Sie verpflichtet vor Beginn den/die Übungsleiter/in hierüber zu informieren.

Neben der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten in unserem Verein geben wir Daten weiter an: Bayerischer Landessportverband (BLSV) Name, Vorname, Geburtsdatum und Art des Sports. Dies betrifft Mitglieder und auch alle weiteren Teilnehmer am Lungensport. Durch die Mitgliedschaft beim BLSV besteht für Sie eine Sportversicherung. Bei Notwendigkeit Weitergabe an weitere Verbände, z.B. für Weiterbildungen und Bestätigung der Vereinszugehörigkeit.

Zur Abrechnung der Rezepte mit den Krankenkassen und Rentenversicherungen haben wir einen entsprechenden Vertrag mit dem Dienstleister NOVENTI HealthCare GmbH und benützen hierzu die Software Reha-Fit.

Wir und unsere Dienstleister achten auf den Schutz ihrer Daten durch Einschränkung der Zugriffsrechte und entsprechender Sicherheitssoftware.

Zur Kontrolle und Überprüfung kann es vorkommen, dass unsere Übungsleiter/innen einen Ausdruck „ihrer“ Lungensportgruppe erhalten. Diese Listen werden nach Bearbeitung vernichtet, soweit eine Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist. Weiter kann es vorkommen, dass eine Liste z.B. für Geburtstagsglückwünsche ausgedruckt wird. Diese wird am Jahresende ebenfalls vernichtet.

Bei Austritt aus unserem Verein oder Beendigung der Teilnahme am Lungensport werden die Daten nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in regelmäßigen Abständen gelöscht, bzw. vernichtet. Dies gilt auch für die Kündigung der Sportversicherung und Mitgliedschaft beim BLSV.

Ihre Rechte: Sie haben das Recht Auskunft über ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten, diese entsprechend berichtigen oder löschen zu lassen und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Auskunftsanfragen richten Sie bitte schriftlich an den ersten Vorsitzenden. Nach Bearbeitung erhalten Sie die Auskunft kostenfrei zugesandt.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich diese Datenschutzerklärung gelesen habe und damit einverstanden bin.

Datum __________________ Unterschrift_________________________________________________

Donauschnaufer e.V., c/o Johann Götzfried (Vorsitzender) Kellerbergstr. 29 a, 93499 Zandt, Tel. 0176/514 503 74

Satzung

Satzung „Donauschnaufer e.V.“, Stand 24.08.2023

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Donauschnaufer“. Er wurde am 27.12.2013 gegründet und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Regensburg eingetragen werden. Nach dem Eintrag soll er mit dem Zusatz „e.V.“ geführt werden.

2. Der Verein hat seinen Sitz in 93093 Donaustauf.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. und erkennt dessen Satzung und Ordnungen an. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen im Verein wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt.

§2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V., den betroffenen Sportverbänden sowie dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften an.

2. Vereinszwecke sind die Pflege und Förderung des Sports und die Förderung des Verständnisses für Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Der Vereinszweck wird erfüllt durch Förderung und Ausübung gemeinschaftlicher Veranstaltungen in den Bereichen Rehabilitations-, Präventions-, Gesundheits- und Breitensport und durch Informations- und Ausbildungsveranstaltungen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§3 Mitgliedschaft

1. Mitglied im Verein kann jede natürliche Person werden.

2. Über den schriftlich zu erfolgenden Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

4. Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.

5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

6. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen, über den die Mitgliederversammlung abstimmt.

7. Der Vorstand kann Mitglieder und Nichtmitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden vorschlagen. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von Beiträgen befreit.

§4 Organe des Vereins:

1. Die Mitgliederversammlung, der Vorstand.

§5 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem Fünftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird.

2. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt vier Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Mit der schriftlichen Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte, vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Als schriftliche Einladung gilt auch die elektronische Post per E-Mail.

3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

4. Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschlüssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn ein Drittel der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.

5. Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig.

a) Wahl und Entlastung des Vorstandes

b) Wahl und Entlastung der zwei Kassenprüfer und Entgegennahme des Kassenberichts

c) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über Vereinsauflösung

d) Beschlussfassung über das Beitragswesen

7. Über die Mitgliedsversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsführer und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§6 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzender/2. Vorsitzender/Schatzmeister/Schriftführer

  • dem erweiterten Vorstand, dem max. 5 Beisitzer angehören können.

2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide sind jeweils einzeln zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt.

3. Vorstandmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit weiter im Amt bis entsprechend die Nachfolger gewählt worden sind. Betroffene Vorstände können schriftlich dieser Verlängerung widersprechen oder für die Verlängerung einen längsten Zeitraum bestimmen. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit bei Ausfall von Vorstandsmitgliedern kommissarisch Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung ernennen.

4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Im Rahmen von Vorstandsbeschlüssen regelt er die Aufgabenverteilung im Verein. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen. Über die Beschlüsse der Vorstandssitzungen wird Protokoll geführt; dieses muss vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterschrieben werden. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Kopie des Protokolls.

5. Die in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom 1. Vorstand zu unterzeichnen.

§7 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die ACHSE e.V. (Allianz chronischer seltener Erkrankungen) und die Stiftung KinderKrebshilfe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

Ende der Satzung Donauschnaufer e.V..24.08.2023 Tag der Eintragung Satzungsänderungen beim Amtsgericht Regensburg Registergericht. Vereinsregisteranmeldung vom 07.08.2023 UVZ-Nr. 1049/23 Notar Hans-Dieter Miedaner Bad Kötzting.

Flyer